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Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern

Das Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern ist ein sogenanntes Mantelgesetz, das das neue Bayerische Besoldungsgesetz, das neue Bayerische Beamtenversorgungsgesetz, das neue Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen sowie eine Vielzahl von Änderungen an bestehenden Gesetzen umfasst.

Neu geschaffene Gesetze Geänderte Gesetze
Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen Bayerisches Beamtengesetz
Bayerisches Besoldungsgesetz Bayerisches Disziplinargesetz
Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz Gesetz über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern
  Bayerisches Personalvertretungsgesetz
  Bayerisches Richtergesetz
  Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung
  Gesetz zur Ausführung der Finanzgerichtsordnung
  Bayerische Haushaltsordnung
  Bayerisches Reisekostengesetz
  Bayerisches Umzugskostengesetz
  Rechnungshofgesetz
  Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung
  Bayerisches Abgeordnetengesetz
  Gesetz über die Errichtung einer Akademie für Politische Bildung

Mit dem Gesetzeswerk betritt Bayern Neuland, so weit wie Bayern ist bisher kein anderes Land gegangen. Rheinland-Pfalz beispielsweise hat aber bereits wesentliche Teile des bayerischen Laufbahnrechts in seinem Beamtengesetz übernommen.

In der Rubrik Gesetzestexte finden Sie

In der Rubrik Verordnungen finden Sie wichtige Rechtsverordnungen zum Neuen Dienstrecht.

In der Rubrik Verwaltungsvorschriften finden Sie die zum Neuen Dienstrecht erlassenen Verwaltungsvorschriften.

In der Rubrik Infomaterial finden Sie

In der Rubrik Erläuterungen finden Sie Antworten zu Spezialfragen des Neuen Dienstrechts.

In der Rubrik Synopsen finden Sie schließlich Synopsen zum alten und neuen Recht.