Beim Aktivieren der Vorlesesoftware werden Inhalte von der Linguatec-Website geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an Linguatec übertragen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Ein- und Ausschalten dieser Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie die Vorlesesoftware jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf Vorlesesoftware aktivieren.


Wenn Sie möchten, dass die Vorlesesoftware auf dieser Website künftig automatisch aktiviert wird, klicken Sie auf Vorlesesoftware immer aktivieren. Dadurch wird diese Einstellung mithilfe eines Cookies in Ihrem Browser gespeichert.
Die Vorlessesoftware wurde aktiviert. Bevor die Seite vorgelesen werden kann, muss sie einmal aktualisiert werden. Klicken Sie auf Seite aktualisieren, wenn Sie die Seite jetzt aktualisieren möchten.


Achtung: Falls Sie auf dieser Seite bereits Daten in ein Formular eingegeben haben, werden diese beim Aktualisieren gelöscht. Bitte speichern Sie in diesem Fall zuerst Ihre Formulareingaben, bevor Sie die Seite aktualisieren.

Servicenavigation

Themennavigation

Verwaltungsvorschriften

Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat erarbeitet zum Status-, Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrecht Verwaltungsvorschriften, die die einheitliche und zielgerichtete Handhabung der neuen gesetzlichen Vorschriften sicher stellen sollen.

1. Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht (Status- und Laufbahnrecht)

Die Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht (Status- und Laufbahnrecht) sind im Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen in den Ausgaben 9 vom 13.07.2009, 12 vom 23.12.2010, 16 vom 21.12.2012, 5 vom 21. Mai 2014, 9 vom 31. Juli 2015 und Nr. 15 vom 19.10.2017 veröffentlicht worden.

Eine konsolidierte, nicht-amtliche Fassung finden Sie hier:

2. Verwaltungsvorschriften zum Besoldungsrecht

Die Verwaltungsvorschriften zum Besoldungsrecht (Bayerische Verwaltungsvorschriften zum Besoldungsrecht und Nebengebieten - BayVwVBes) sind im Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen in der Ausgabe 1 vom 31.01.2011 veröffentlicht worden.

Änderung der BayVwVBes, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 28. Dezember 2011, Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, Ausgabe 1 vom 20.01.2012.

Zweite Änderung der BayVwVBes, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 14.1.2014, Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat, Ausgabe 2 vom 14.2.2014.

Eine konsolidierte, nicht-amtliche Fassung finden Sie hier:

Das Staatsministerium des Innern hat Verwaltungsvorschriften zur Zulage für besondere Berufsgruppen im Polizeivollzugsdienst gemäß Art. 34 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayBesG im Allgemeinen Ministerialblatt, Ausgabe 1 vom 28.01.2011, bekannt gemacht.

3. Konzepte zur modularen Qualifizierung

Die Konzepte zur modularen Qualifizierung enthalten eine nähere Ausgestaltung des Art. 20 des Gesetzes über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz – LlbG) sowie der dazu ergangenen Verordnungen.

Das Konzept zur modularen Qualifizierung im fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanz (VV-FachV-StF) - Az.: PE - P 3031/1 - 006 - 44 236/11 - vom 8. Dezember 2011 wurde im Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, Ausgabe 12 vom 23.12.2011, S. 365, bekannt gemacht.

Das Konzept zur modularen Qualifizierung in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Steuer (VV-mQSteuer) - Az.: 22 - P 3031/1 - 006 - 19 799/11 – vom 20.06.2011 wurde im Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, Ausgabe 6 vom 30.06.2011, bekannt gemacht.

Ebenso wurde das Konzept zur modularen Qualifizierung in den fachlichen Schwerpunkten technische und nichttechnische Dienste im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen (VV-FachV-StMF) - Az.: 22 - P 3031/1 - 006 - 19800/11 – vom 20.06.2011 im Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, Ausgabe 6 vom 30.06.2011, bekannt gemacht.

 

Verwaltungsvorschriften des Landespersonalausschusses

Der Landerspersonalausschuss hat die Allgemeinen Regelungen des Landespersonalausschusses im Bereich des Laufbahn- und Prüfungsrechts (ARLPA) erlassen. Die entsprechende Bekanntmachung des Bayerischen Landespersonalausschusses vom 9. Dezember 2010, Az.: L 3 O 1002-I/4-66, und die Änderung vom 27. Januar 2011 sind im Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen in den Ausgaben 1 vom 31.01.2011 und 2 vom 28.02.2011 veröffentlicht worden.