Beim Aktivieren der Vorlesesoftware werden Inhalte von der Linguatec-Website geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an Linguatec übertragen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Ein- und Ausschalten dieser Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie die Vorlesesoftware jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf Vorlesesoftware aktivieren.


Wenn Sie möchten, dass die Vorlesesoftware auf dieser Website künftig automatisch aktiviert wird, klicken Sie auf Vorlesesoftware immer aktivieren. Dadurch wird diese Einstellung mithilfe eines Cookies in Ihrem Browser gespeichert.
Die Vorlessesoftware wurde aktiviert. Bevor die Seite vorgelesen werden kann, muss sie einmal aktualisiert werden. Klicken Sie auf Seite aktualisieren, wenn Sie die Seite jetzt aktualisieren möchten.


Achtung: Falls Sie auf dieser Seite bereits Daten in ein Formular eingegeben haben, werden diese beim Aktualisieren gelöscht. Bitte speichern Sie in diesem Fall zuerst Ihre Formulareingaben, bevor Sie die Seite aktualisieren.

Servicenavigation

Themennavigation

Historie

Das Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern beruht auf umfassenden Vorarbeiten, die unmittelbar nach dem Wirksamwerden der Föderalismusreform im September 2006 mit einem Symposion zur Dienstrechtsreform in Bayern am 7. Dezember 2006 begannen, mit verschiedenen Fachhearings im Jahr 2007 fortgesetzt wurden und schließlich ihren ersten Abschluss mit der Vorstellung der Eckpunkte zum Neuen Dienstrecht in Bayern am 10. Juni 2008 in einer Regierungserklärung vor dem Bayerischen Landtag fanden. 2009 wurde der Gesetzentwurf dann innerhalb der Staatsregierung beraten, und am 26. Januar 2010 hat die Bayerische Staatsregierung den Entwurf des Gesetzes zum Neuen Dienstrecht in Bayern beschlossen. Seinen Abschluss hat das Gesetzgebungsverfahren mit dem Gesetzesbeschluss des Bayerischen Landtags am 14. Juli 2010 gefunden.