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Eckpunkte

Um die Beschäftigten möglichst frühzeitig über die geplanten Änderungen im Dienstrecht zu informieren und gleichzeitig zentrale Vorgaben für die konkrete Ausformulierung der verschiedenen dienstrechtlichen Gesetze zu geben, hat die Bayerische Staatsregierung im Jahr 2008 Eckpunkte für ein Neues Dienstrecht in Bayern beschlossen.

Eckpunkte für das Neue Dienstrecht in Bayern

Beschluss der Staatsregierung

Regierungserklärung vor dem Bayerischen Landtag