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Staatsregierung

Im Anschluss an die Vorstellung der Eckpunkte hat das für das Dienstrecht innerhalb der Staatsregierung federführend zuständige Staatsministerium der Finanzen einen Entwurf der einzelnen Gesetze formuliert. Konkret bedeutete dies eine vollständige Neufassung des Bayerischen Besoldungsgesetzes, des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes, der Leistungslaufbahnverordnung, die im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens in ein Leistungslaufbahngesetz umgestaltet wurde, sowie die Ausarbeitung von mehr als zehn Änderungsgesetzen. Der förmliche Abstimmungsprozess innerhalb der Staatsregierung wurde Mitte Juni 2009 eingeleitet, die förmliche Verbandsbeteiligung begann im November 2009. Am 26. Januar 2010 hat die Bayerische Staatsregierung den Entwurf des Gesetzes zum Neuen Dienstrecht in Bayern beschlossen und ihn dem Bayerischen Landtag zur parlamentarischen Behandlung zugeleitet.