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Laufbahnrecht

Das Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen ist an die Stelle der bisherigen Normen im BayBG und der Laufbahnverordnung getreten.

1. Laufbahngruppen und Aufstieg

2. Fachlaufbahnen

3. Probezeit

4. Weitere wesentliche Änderungen

5. Landespersonalausschuss

6. Dienstliche Beurteilung und Leistungsfeststellung