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Infomaterial

Die hier bereitgestellten Materialien sollen einen Überblick über die Neuregelungen geben, um die Anwendung des Neuen Dienstrechts zu erleichtern. Die Präsentation bietet eine graphisch aufbereitete Übersicht über die Schwerpunkte der Änderungen im Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrecht. Das über die bayerische Bildungsplattform BayLern zur Verfügung gestellte Lernprogramm (beschränkter Nutzerkreis, verfügbar ab Ende August 2010) bietet einem mit den Grundzügen des neuen Rechts bereits vertrauten Nutzer die Möglichkeit, die erarbeiteten Kenntnisse zu überprüfen. Die neuen Besoldungstabellen stellen schließlich die ab 1.1.2011 geltende Besoldung dar.

Besoldungstabellen

Kurzübersicht über aktuelle Entwicklungen in anderen Ländern

Die Situation in den anderen Ländern ist sehr unterschiedlich. In jüngster Zeit haben folgende Länder umfangreiche Reformen beschlossen:

  1. Rheinland-Pfalz: Landesbeamtengesetz (mit Laufbahnrecht) vom 20.10.2010, veröffentlicht im GVBl 2010 Nr. 18 S. 319-361 (abrufbar unter http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/XNNGVB1018.pdf)

    Die laufbahnrechtlichen Änderungen entsprechen weitgehend dem bayerischen System:
    Die bisherigen Laufbahngruppen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes werden abgeschafft und in einer Laufbahn zusammengefasst. Die Zugehörigkeit zur Laufbahn bestimmt sich nach der Fachrichtung; die Vor- und Ausbildung wird in der Definition der Einstiegsämter aufgegriffen. Die Festlegung von vier unterschiedlichen Einstiegsämtern ermöglicht eine sachgerechte Berücksichtigung von Vor- und Ausbildung entsprechend den bisherigen vier Laufbahngruppen.
    Die Anzahl der Laufbahnen wird deutlich reduziert, um u. a. den Verwaltungsaufwand beim Wechsel von Tätigkeiten zu verringern und die Einsatzmöglichkeiten der Beamtinnen und Beamten laufbahnrechtlich zu erweitern. Dazu wird einerseits die Zahl der Fachrichtungen auf sechs begrenzt. Innerhalb der Laufbahnen können zusätzlich fachspezifisch ausgerichtete Laufbahnzweige gebildet werden.
  2. Baden-Württemberg: Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts (Dienstrechtsreformgesetz – DRG) vom 27.10.2010, Drucksache 14 / 7135 (abrufbar unter www.landtag-bw.de)
  3. Hessen: Erstes Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen (1. DRModG) vom 18.11.2010, veröffentlicht im GVBl I S. 410 vom 2.12.2010 (abrufbar unter http://starweb.hessen.de/starweb/LIS/gvbl.htm)
  4. Berlin: Zweites Dienstrechtsänderungsgesetz (2. DRÄndG) vom 21.06.2011, veröffentlicht im GVBl vom 30.06.2011, Seite 265 ff. (abrufbar unter http://www.wkdis.de/downloads/gvbl/frei/16-11-s265-s304-30062011.pdf)

Broschüren speziell zum Neuen Dienstrecht