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Versorgungsrecht

1. Ruhegehaltfähige Dienstzeiten und Bezüge

2. Referenzalter, Versorgungsauf- und -abschläge

3. Hinterbliebenenversorgung und Unfallfürsorge

4. Familienbezogene Leistungstatbestände

Die familienbezogenen Leistungstatbestände nach §§ 50a ff. BeamtVG werden in einer eigenständigen versorgungsrechtlichen Regelung zusammengefasst. Die bisherige Verknüpfung mit dem Rentenrecht entfällt. Die Höhe des Kindererziehungszuschlags orientiert sich nicht nur an der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern an den Gesamtleistungen für die tariflich Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, also einschließlich der betrieblichen Altersversorgung und berücksichtigt damit die Bifunktionalität der Beamtenversorgung.

5. Weitere wesentliche Inhalte